Rechtsprechung
BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 76.91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit einer Vergnügungsteuer für Geldspielgeräte und Unterhaltungsautomaten - Zulässigkeit einer Nacherhebung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1991 - 22 A 1420/90
- BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 76.91
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 70.92
Abgabe auf das Halten von Spielgeräten und Geschicklichkeitsgeräten in …
Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92 - und vom 3. August 1992 - BVerwG 8 B 15.92 - BVerwG 8 B 16.92 und BVerwG 8 B 17.92 -). - BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93
Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 -). - BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der …
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -). - BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 163.91
Kalkulatorische Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler als Kriterium …
Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallenflut auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 - und - BVerwG 8 B 77.91 -). - OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 418/92
Automatenaufsteller; Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer; …
Für die ungleiche steuerliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und in Gaststätten besteht der sachliche Grund darin, daß die Spielhallen - auch im Interesse des Jugendschutzes - eingedämmt werden sollen; darin liegt ein zulässiger Nebenzweck der Vergnügungssteuer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9. 1991, 8 B 76.91 und 8 B 77.91 ; Beschl. v. 11.5.1992, 8 B 12.92).