Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 76.91   

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https://dejure.org/1991,2927
BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 76.91 (https://dejure.org/1991,2927)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1991 - 8 B 76.91 (https://dejure.org/1991,2927)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1991 - 8 B 76.91 (https://dejure.org/1991,2927)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit einer Vergnügungsteuer für Geldspielgeräte und Unterhaltungsautomaten - Zulässigkeit einer Nacherhebung

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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 70.92

    Abgabe auf das Halten von Spielgeräten und Geschicklichkeitsgeräten in

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92 - und vom 3. August 1992 - BVerwG 8 B 15.92 - BVerwG 8 B 16.92 und BVerwG 8 B 17.92 -).
  • BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93

    Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 -).
  • BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 12.92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff der

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -).
  • BVerwG, 28.04.1992 - 8 B 163.91

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler als Kriterium

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallenflut auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 - und - BVerwG 8 B 77.91 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 9 L 418/92

    Automatenaufsteller; Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer;

    Für die ungleiche steuerliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und in Gaststätten besteht der sachliche Grund darin, daß die Spielhallen - auch im Interesse des Jugendschutzes - eingedämmt werden sollen; darin liegt ein zulässiger Nebenzweck der Vergnügungssteuer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.9. 1991, 8 B 76.91 und 8 B 77.91 ; Beschl. v. 11.5.1992, 8 B 12.92).
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